Allgemeine Mitgliedsbedingungen

Das "Kleingedruckte"

1. Name, Sitz, Geschäftsjahr, Organisationsstruktur

a) Name
Der bund professioneller portraitfotografen (bpp) ist eine Berufsinitiative unabhängiger Berufsfotograf:innen im Arbeitsbereich der Portrait-/ Hochzeits- und Peoplefotografie.

b) Geschäftssitz
D-53604 Bad Honnef, Im Blümeling 33

c) Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr vom 01.01 bis 31.12. eines jeden Jahres.

d) Organisationsstruktur
Die Berufsinitiative wird geleitet von dem Berufsfotografen Wolfgang Kornfeld und ist wirtschaftlich wie auch rechtlich ein Einzelunternehmen.

e) Rechnungsstellung
Alle Rechnungen für den Erhalt von Waren und Dienstleistungen werden vom Organisationsbüro des bpp - siehe Geschäftssitz - zugestellt. Es gelten hierfür die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und die AGBs.

2. Zweck, Aufgaben und Ziele des bpp

a) Sicherung der Qualität der professionellen Portrait- und Peoplefotografie
Steigerung des Ansehens und der Qualität der professionellen Portraitfotografie. Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen zum Nutzen der Mitglieder. Organisation von Leistungs- und Qualifikationsmaßnahmen für die Mitglieder.

b) Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Mitglieder
Verwirklichung von beruflichen Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Mitglieder.

c) Werbe- und Marketingaktivitäten
Durchführung von Werbe- und Marketingaktivitäten zum Nutzen aller Mitglieder.

d) Nachwuchsförderung
Positive Aktivitäten für eine bessere Aus- und Weiterbildung junger Portraitfotograf:innen.

e) Netzwerk mit anderen Berufsorganisationen
Pflege von Kontakten zu anderen in- und ausländischen Berufsorganisationen und der Foto-/ Fachindustrie.

f) bpp als Marken- und Qualitätskennzeichen
Vermittlung der Bezeichnung bund professioneller portraitfotografen (bpp) als Berufsbezeichnung, als Markenname / Qualitätsbegriff für die Portraitfotografie und zur Pflege des Ansehens des Berufsstandes der Fotografie.

3. Mitgliedschaft

Mitglied kann grundsätzlich jede:r Berufsfotograf:in aus Deutschland aber auch aus dem Ausland werden.

a) Personenbezogene Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist personenbezogen und nicht übertragbar.

b) Wer kann Mitglied werden?
Mitglied kann jede:r professionell, gewerblich oder auch künstlerisch arbeitende Berufsfotograf:in aus dem Bereich Portrait- und Peoplefotografie werden.

c) Antrag auf Mitgliedschaft

  • Der Antrag auf eine Mitgliedschaft kann online über das vorgegebene Antragsformular erfolgen. Die Geschäftsstelle setzt sich daraufhin mit dem Bewerber / der Bewerberin in Kontakt, um gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen (z.B. die Gewerbeanmeldung) abzufragen.
  • Jede:r Bewerber:in erhält unabhängig davon, ob sein Antrag angenommen oder abgelehnt wird, eine Bewertung seiner Webseite / Fotografie. Eine positive Beurteilung der Webseite / Fotografie ist eine grundsätzliche Voraussetzung für die Aufnahme in den bpp als Vollmitglied. Die Beurteilung von Webseite und Fotografie wird von der Zertifizierungskommission des bpp vorgenommen.
  • Bei Anträgen zur Junioren-, Senioren- und Einzelmitgliedschaft erfolgt keine Beurteilung der Webseite / Fotografie.

4. Mitgliedsembleme der Vereinigung

Jedes Mitglied ist berechtigt, das offizielle Logo des bpp in vorgegebener, gestalteter Form, in Verbindung mit seinem eigenen Namen bzw. dem Namen seines Studios zu veröffentlichen und mit diesem Logo für seine Arbeit zu werben. Dies gilt aber lediglich für den Zeitraum der Mitgliedschaft.

5. Qualitätszertifikat / Awards / Qualifikationen / IPQ

Um die Qualität der Arbeiten der Fotografie der Mitglieder nach außen hin zu verdeutlichen und um die berufliche Entwicklung jeden Mitglieds zu fördern, ist es jedem Mitglied möglich, das Qualitätszertifikat des bpp zu erhalten, an den ausgeschriebenen Wettbewerben und an den "International Photographic Qualifications" (IPQ) teilzunehmen - dies unter der Berücksichtigung der hierfür vorgegebenen Wettbewerbsregeln. Alle Auszeichnungen, die in diesem Zusammenhang vergeben werden, dürfen, wie in den Regeln vorgegeben, von den Mitgliedern für ihre persönliche Werbung genutzt werden. Längstens jedoch für die Zeit der Mitgliedschaft im bpp. Einzig die Auszeichnungen der International Photographic Qualifications dürfen auch nach Beendigung der bpp-Mitgliedschaft weiter genutzt werden.

6. Datenschutzinformation

im Zusammenhang mit einem Antrag auf Mitgliedschaft im bund professioneller portraitfotografen (bpp)

a) Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
bund professioneller portraitfotografen (bpp)
Inhaber Wolfgang Kornfeld
Im Blümeling 33
D-53604 Bad Honnef
Tel. +49 (0) 2232 579399 0
info@bpp.photography
www.bpp.photography

b) Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Der bund professioneller portraitfotografen (bpp) ist eine starke Interessengemeinschaft von Berufsfotografen, deren Ziel es ist, das Image der professionellen Portraitfotografie zu stärken und die Fotografie jedes einzelnen Mitglieds nachhaltig auf einem qualitativ hochwertigen Niveau zu halten. Der bpp erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Einzelangaben zu persönlichen und sachlichen Verhältnissen) mittels Datenverarbeitungsanlagen (EDV) ausschließlich zur Erfüllung seiner Ziele nach Art. 6 DSGVO sowie unter Berücksichtigung der persönlichen Interessen des einzelnen Mitglieds.

Außerdem kann sich der Zweck der Verarbeitung Ihrer Daten aus gesetzlichen Verpflichtungen ergeben, z.B. gesetzliche Aufbewahrungspflichten gegenüber den Finanzbehörden. In diesem Fall ist die Datenverarbeitung gem. Art. 6 Abs.1 c) DSGVO rechtmäßig. In Erfüllung des mit den Mitgliedern bestehenden Mitgliedsverhältnisses erhalten nur diejenigen Dritten die von den Mitgliedern überlassenen Daten, wenn sie sie aus gesetzlichen Gründen benötigen, wie z.B. Finanzbehörden.

Im Rahmen der Vertragserfüllung und -abrechnung beauftragt der bpp Auftragsverarbeiter, die zur Erfüllung und Abwicklung der vertraglichen Pflichten beitragen, wie z.B. EDV-Partner. Ansonsten findet eine Weitergabe der Mitgliedsdaten an Dritte nicht statt. Eine bewusste, aktive Übermittlung der Daten in ein Drittland erfolgt im Regelfall nicht.

Daten von Mitgliedern werden gelöscht, sobald die Mitgliedschaft im bpp beendet wird und sie für den Zweck der Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.

Ansonsten werden Mitgliederdaten noch so lange verarbeitet, wie sie für die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen benötigt werden oder der bpp ein berechtigtes Interesse daran haben kann.

c) Rechte als bpp-Mitglied
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen den Mitgliedern folgende Rechte zu:
Werden personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben alle Mitglieder das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO die Löschung, unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten verlangen und unter den Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO den Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ausüben.

Außerdem haben Mitglieder ein Beschwerderecht (Art. 77 DSGVO) bei der Aufsichtsbehörde.

d) Einwilligung zur Veröffentlichung von Mitgliedsdaten

Rechte des bpp-Mitglieds auf Widerruf
Jedes bpp-Mitglied erteilt die Einwilligung zur Veröffentlichung der eigenen Daten freiwillig und kann dieser jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Der Widerruf kann entweder postalisch oder per E-Mail an den bpp erfolgen.

Der bpp weist darauf hin, dass ausreichende technische Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes getroffen worden sind. Dennoch kann bei einer Veröffentlichung von personenbezogenen Mitgliederdaten im Internet ein umfassender Datenschutz nicht garantiert werden.

Das bpp-Mitglied nimmt Risiken für eine eventuelle Persönlichkeitsrechtsverletzung zur Kenntnis. Es ist ihm/ ihr bewusst, dass die personenbezogenen Daten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Bundesrepublik Deutschland vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen, die Vertraulichkeit, die Echtheit und die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten nicht garantiert ist.

Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von personenbezogenen Daten durch den bpp
Jedes bpp-Mitglied bestätigt, dass folgende Daten zur eigenen Person auf der bpp-Webseite www.bpp.photography unter dem Punkt „Portfolios“ veröffentlicht und zugänglich gemacht werden dürfen: Studioname, Vorname, Nachname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Accountname in verschiedenen sozialen Medien (z.B. Instagram), Webseite. Jedes bpp-Mitglied hat die Möglichkeit sein eigenes Portfolio unter dem Menüpunkt „Portfolios“ mit seinen urheberrechtlich geschützten Fotos zu ergänzen.

Der bpp veröffentlicht personenbezogene Daten und Fotos (Fotos aus Wettbewerben, Qualifikationen wie z. B. IPQ, Veranstaltungen, Seminaren und Workshops) seiner Mitglieder in seinen Newsletter, bpp-Pressearbeit, auf der bpp-Webseite, via Social-Media-Kanäle und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung auch an Online- und Printmedien.
Weitere Information zum Datenschutz können hier eingesehen werden.