Wer kann bpp-Mitglied werden?
Der bpp nimmt Fotograf:innen auf, die hauptberuflich im Bereich der Portrait-, People- oder Hochzeits-Fotografie arbeiten – egal ob selbständig oder im Angestelltenverhältnis, mit oder ohne Studio, mit oder ohne Mitarbeiter:innen. Wer sich gerne einem starken Netzwerk von Berufsfotograf:innen anschließen möchte, der/die ist im bpp genau richtig.
Als Nachweis gilt die Gewerbeanmeldung oder eine künstlerische oder freiberufliche Anerkennung, dokumentiert durch ein Schreiben des zuständigen Finanzamts, durch einen Hochschulabschluss oder die Anerkennung einer Kunsthochschule.
Hier geht es nochmal zur Übersicht über alle Vorteile & Leistungen der bpp-Mitgliedschaft.
Wie kann ich eine Mitgliedschaft beantragen?
Für die Beantragung der Mitgliedschaft kann einfach das bpp-Anmeldeformular ausgefüllt werden. Die bpp-Geschäftsstelle meldet sich dann zeitnah zurück. Die allgemeinen Mitgliedsbedingungen (AMB) können hier nachgelesen werden.
Erforderliche Nachweise bzw. Unterlagen für die Beantragung der bpp-Mitgliedschaft wie z.B. die eigene Gewerbeanmeldung werden einfach per E-Mail an info@bpp.photography geschickt.
Anschließend wird jeder Antrag in der bpp-Geschäftsstelle eingehend geprüft. Hierbei wird die Außenpräsentation (Webseite) und die dort abgebildete Fotografie in Bezug auf Professionalität und Qualität bewertet. Bei positiver Beurteilung informieren wir über die Aufnahme in den bund professioneller portraitfotografen.
Dann darf das offizielle bpp-Logo in vorgegebener Form in Verbindung mit dem eigenen Namen veröffentlicht werden. Dies gilt uneingeschränkt für den Zeitraum deiner Mitgliedschaft. Wird der Antrag abgelehnt, kann selbstverständlich eine Beratung durch die bpp-Geschäftsstelle in Anspruch genommen werden, um die eigene Präsentation zu verbessern.
Was kostet mich die Mitgliedschaft?
Der Jahresbeitrag für eine Mitgliedschaft im bund professioneller portraitfotografen beträgt 299,- € zzgl. MwSt. (zahlbar jährlich, halbjährlich oder auf monatlicher Basis).
Fotograf:innen, soweit sie in der Ausbildung, im Studium oder als festangestellte Mitarbeiter:innen arbeiten, können eine vergünstigte Mitgliedschaft beantragen.
Diese gilt ebenso für Fotograf:innen, die aus Altersgründen kein Gewerbe mehr ausüben.
Der Jahresbeitrag für eine vergünstigte Mitgliedschaft liegt bei 199,- € zzgl. MwSt. Hier erfolgt keine Beurteilung von Webseite bzw. Fotografie.
Die Berechnung des Mitgliedsbeitrages gilt immer für ein Kalender- bzw. Geschäftsjahr (01.01. bis 31.12.).
Bei Anmeldungen im laufenden Kalender- bzw. Geschäftsjahr werden die Mitgliedsbeiträge ab dem dann folgenden Monat berechnet.
Alle Mitgliedschaften sind personenbezogen und nicht übertragbar.
Eine Ehrenmitgliedschaft kann an verdiente Fotograf:innen und andere Persönlichkeiten, die sich um die Portraitfotografie verdient gemacht haben, verliehen werden.
Wie lange dauert eure Mitgliedschaft? Wie könnt ihr wieder kündigen?
Die Mitgliedschaft im bpp hat so lange Gültigkeit, bis sich der Fotograf/die Fotografin entscheiden sollte zu kündigen oder der bpp einen Grund hat, die Mitgliedschaft zu beenden.
Jedes Mitglied kann durch schriftliche Kündigung gegenüber der bpp-Geschäftsstelle mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.12. eines Geschäftsjahres die Mitgliedschaft kündigen. Kündigt ein Mitglied während des jeweiligen Geschäftsjahres, hat es keinen Anspruch auf eine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge.
Auch die Kündigung seitens des bpp gegenüber einem seiner Mitglieder erfolgt mit einer Frist von drei Monaten zum jeweils 31.12. eines Jahres. Die Kündigung muss schriftlich per Brief oder per E-Mail erfolgen.
Um die Rechtswirksamkeit zu gewährleisten bedürfen Kündigungen immer einer schriftlichen Bestätigung seitens des Gekündigten.
Wie hält es der bpp mit dem Datenschutz?
Datenschutz hat beim bpp einen sehr hohen Stellenwert. Ausführliche Informationen, wie der bpp personenbezogene Daten verarbeitet, finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
Hier geht es direkt zum Online-Antragsformular für deine Mitgliedschaft im bpp!