Ausführliche Teilnahmebedingungen

für alle bpp-Wettbewerbe

1. Wettbewerbe

  • Der bpp PHOTO CONTEST sowie der bpp YOUNG PHOTO AWARD sind Wettbewerbe des bund professioneller portraitfotografen (im weiteren Text auch bpp oder „wir“ genannt). Die Adresse der Geschäftsstelle des bpp lautet: Im Blümeling 33, 53604 Bad Honnef.
  • Der bpp PHOTO CONTEST richtet sich an ALLE Berufsfotograf:innen, die im Bereich der People- und Portraitfotografie tätig sind.
  • Der bpp YOUNG PHOTO AWARD richtet sich an junge Fotograf:innen und Kreative, die nicht älter als 28 Jahre sind (zum Zeitpunkt des Einsendeschlusses). Dazu gehören: Auszubildende und Angestellte im Fotografenhandwerk, junge Fotograf:innen oder Mediengestalter:innen - in Ausbildung oder ausgelernt; selbstständige Berufsfotograf:innen (im Haupterwerb); Studierende der Studienfächer Fotografie, Foto-Design, freie Kunst, Kommunikationsdesign oder visuelle Kommunikation an staatlich anerkannten Universitäten, Hochschulen oder privatwirtschaftlichen Ausbildungsinstituten aus Deutschland, Österreich, den Niederlanden und der Schweiz.  

1.1 Wettbewerbe allgemein

  • Die Wettbewerbe werden zu einem angekündigten Thema ausgeschrieben. Prämiert werden jeweils die besten Fotoarbeiten (in der Regel die Plätze 1 bis 10), die von einer internationalen Jury bestimmt werden.
  • Die Teilnahme an den Wettbewerben ist gebührenfrei.

1.2 Zeitraum

  • Für den bpp PHOTO CONTEST 2025 und den bpp YOUNG PHOTO AWARD 2025 können Teilnehmer:innen ihre Werke bis zum 31.03.2025 per Mail einsenden.

2. Ausschreibung & Einsendung

2.1 Themen

2.2 Einsendung des Wettbewerbsbeitrags

  • Die Teilnehmer:innen können ihre Werke ausschließlich per Mail einsenden.
  • Für den bpp PHOTO CONTEST werden die Wettbewerbsbeiträge gesendet an: contest@bpp.photography
  • Für den bpp YOUNG PHOTO AWARD werden die Wettbewerbsbeiträge gesendet an: ypa@bpp.photography
  • Alle Einsendungen müssen bis zum 31.03.2025 um 23:59:59h eingereicht worden sein.

Die eingereichte Datei muss inhaltlich so benannt sein, dass sie eindeutig der / dem jeweiligen Teilnehmer:in zugeordnet werden kann. Sie sollte beinhalten:

  • Den Contestnamen (bpp PHOTO CONTEST 2025 oder bpp YOUNG PHOTO AWARD 2025)
  • Vor- und Nachname
  • Falls mehrere Werke eingereicht werden, eine Nummerierung, wobei diese nicht als Rangfolge gilt.

Beim YOUNG PHOTO AWARD:
Beispiel 1: YPA25_Mustermann_Max
Beispiel 2: YPA25_Mustermann_Max_01 oder _02 oder _03

Beim bpp PHOTO CONTEST:
Beispiel 1: Contest25_Portrait_Musterfrau_Marlene
Beispiel 2: Contest25_Couples_Musterfrau_Marlene_01 oder _02 oder _03

Die E-Mail muss zusätzlich folgenden Text beinhalten (alle mit * markierten Angaben sind Pflichtangaben):

  • Vorname / Nachname des Fotografen / der Fotografin*
  • Name des Studios / Hochschule / Bildungseinrichtung*
  • Telefonnummer*
  • Aufnahmezeitpunkt (Monat / Jahr )
  • Wenn vorhanden: Name der Social Media Accounts (Instagram / Facebook / LinkedIn)
  • Folgender Bestätigungstext muss in die E-Mail einkopiert werden:
    "Mit Einsendung meines Bildes akzeptiere ich die Wettbewerbsausschreibung(en) sowie die Teilnahmebedingungen für alle Wettbewerbe des bpp - bund professioneller portraitfotografen. Mir ist bewusst, dass jeglicher Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen als Betrug gilt und zum Ausschluss bei diesem sowie bei allen zukünftigen bpp-Wettbewerben führt. Ich versichere, dass mir eine rechtlich ausreichende Genehmigung der von mir fotografierten Person(en) vorliegt und dass der bpp sowie die Sponsoren der Wettbewerbe das von mir eingereichte Bild bzw. die von mir eingereichten Bilder, ohne Gegenansprüche meinerseits, für die Werbung und Öffentlichkeitsarbeit des bpp und der Sponsoren verwenden können. Die Freigabe des Nutzungsrechts der eingereichten Bilder ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Wettbewerben. Sollte ich am bpp YOUNG PHOTO AWARD teilnehmen, bestätige ich außerdem, dass ich zum Einsendeschluss nicht älter als 28 Jahre alt bin." *

Alle Rechte müssen bei der Urheberin / dem Urheber liegen und müssen in schriftlicher Form belegbar sein. Rechte Dritter dürfen durch die Ausstellung des Werkes nicht verletzt werden, diffamierend oder erniedrigend sein. Hierbei muss der Urheberin / dem Urheber eine schriftliche Einwilligung laut DSGVO vorliegen.

3. Teilnehmer:innen

  • bpp PHOTO CONTEST: Teilnahmeberechtigt sind ALLE Berufsfotograf:innen, die hauptberuflich (das bedeutet mehr als 50%) im Bereich der Fotografie tätig sind. Der Veranstalter hat das Recht, von Teilnehmer:innen einen Nachweis ihrer fotografischen Berufstätigkeit zu verlangen. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, behält sich der Veranstalter vor, die betroffenen Arbeiten vom Wettbewerb auszuschließen.

  • bpp YOUNG PHOTO AWARD: Teilnahmeberechtigt sind alle Fotograf:innen und junge Kreative über 18 Jahren bis 28 Jahre (zum Zeitpunkt des Einsendeschlusses) sowie Jugendliche unter 18 Jahren, sofern deren gesetzliche Vertreter ihre schriftliche Zustimmung zu der Teilnahme erklären.
    Dazu zählen: Auszubildende und Angestellte im Fotografenhandwerk, junge Fotograf:innen oder Mediengestalter:innen - in Ausbildung oder ausgelernt; selbstständige Berufsfotograf:innen (im Haupterwerb); Studierende der Studienfächer Fotografie, Foto-Design, freie Kunst, Kommunikationsdesign oder visuelle Kommunikation an staatlich anerkannten Universitäten, Hochschulen oder privatwirtschaftlichen Ausbildungsinstituten.

  • Ausgenommen bei allen bpp-Wettbewerben sind Mitarbeiter:innen des bpp; Mitarbeiter:innen von Kooperationspartnern; Mitarbeiter:innen von Unternehmen, die bei der Umsetzung des Wettbewerbs beteiligt waren oder sind; Jury-Mitglieder; Familienangehörige der genannten Personengruppen.

4. Details zur Teilnahme

4.1. Allgemein

  • Die Einsendung der Werke zu allen bpp-Wettbewerben kann ausschließlich per Mail erfolgen (siehe Punkt 2 Ausschreibung & Einsendung).
  • Wettbewerbsbeiträge dürfen bereits vorher online oder in Print veröffentlicht worden sein.
  • Wettbewerbsbeiträge dürfen jedoch NICHT in der Vergangenheit schon mal bei einem Wettbewerb des bpp oder bei den International Photographic Qualifications (IPQ) eingereicht worden sein.

4.2. Anzahl der Bilder

  • bpp YOUNG PHOTO AWARD: Beim bpp YOUNG PHOTO AWARD können maximal 3 Bilder eingereicht werden (zu einem Thema).
  • bpp PHOTO CONTEST: Es ist eine Anzahl von maximal drei Bildern pro Kategorie zur Abgabe erlaubt. Das heißt, es können maximal 12 Bilder (jeweils 3 Bilder in 4 Kategorien) eingereicht werden.
  • Bei allen Wettbewerben gilt: Bei Einreichung darf die maximale E-Mailgröße von 10 MB nicht überschritten werden.
  • Reicht ein:e Teilnehmer:in mehr als ein Bild (in einer Kategorie) ein, so werden die Einsendungen unabhängig voneinander bewertet. Schafft es ein:e Fotograf:in mit mehreren der eingereichten Bildern in die Top-Auswahl, wird nur das Bild mit der höchsten Punktewertung im weiteren Jurierungsprozess berücksichtigt.

4.3 Darstellung auf den Bildern

  • Auf allen eingereichten Bildern der bpp-Wettbewerbe sollen eine oder mehrere Personen abgebildet sein (keine reine Landschafts- oder Naturfotografie). Personen dürfen auch von hinten gezeigt werden (oder unscharf, oder nur Teile des Körpers).

4.4 Einsatz von KI

  • KI-generierte Bildkompositionen sind ausschließlich in der Kategorie Creative People des bpp PHOTO CONTEST 2025 erlaubt. ACHTUNG: Die Person in dem eingereichten Bild muss fotografiert worden sein - Hintergründe dürfen KI-generiert sein.
  • Zu jeder Bildabgabe in der Kategorie Creative People des bpp PHOTO CONTEST 2025 müssen zusätzlich die RAW-Daten eingereicht werden (als Nachweis der Authentizität und fotografischen Leistung).
  • In allen anderen Kategorien des bpp PHOTO CONTEST oder des bpp YOUNG PHOTO AWARD kann die Abgabe der RAW-Dateien im Nachgang gefordert werden.

4.5 Formate & Dateiart der eingereichten Bildern

  • Die Formate (Quer-, Hochformat, Quadrat, etc.) sind den Teilnehmer:innen freigestellt. Jedwede Art der Bildbearbeitung (Collage, Schwarz-Weiss, Komposition, etc.) sind kreative Ausarbeitungen und obliegen den Teilnehmer:innen.
  • Die Größe der Bilder sollte zwischen 2.500 x 2.500 und 5.000 x 5.000 Pixeln mit 300 dpi liegen und via WeTransfer, Picdrop oder Dropbox eingereicht werden.
  • Die maximale E-Mail-Größe darf 10 MB nicht überschreiten.
  • Die Einzelmotive werden zunächst als jpg-Dateien eingereicht. Der Veranstalter behält sich vor, im Nachgang die RAW-Dateien der eingereichten Bilder anzufordern.
  • Das Risiko für den Verlust oder die Beschädigung von Bilddateien bei der Online-Übermittlung und /oder der Datenverarbeitung tragen die Teilnehmer:innen. Eine Haftung seitens des bpp ist ausgeschlossen.

5. Art der Auswahl / Jurierung

5.1 Eine unabhängige Jury aus den Bereichen Fotografie, Coaching, Journalismus, Kunst, Kultur und Lehre (Veröffentlichung der Namen auf der Webseite des bpp) bewertet alle gültigen Wettbewerbsbeiträge nach fairen Kriterien.

5.2 Die Jury behält sich das Recht am Ausschluss von Werken vor, die nicht mit den Kriterien des Wettbewerbes übereinstimmen. Nur Werke, die alle Kriterien befolgen, werden bewertet. Werden Werke nach Ablauf des Einsendezeitraums eingereicht, sind diese von der Teilnahme ausgeschlossen und können nicht mehr von der Jury bewertet werden.

5.3 Der Entscheid der Jury ist nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

6. Gewinne

6.1 Aus allen Teilnehmer:innen des bpp PHOTO CONTEST sowie des bpp YOUNG PHOTO AWARD wählt die jeweilige Jury die Bestplatzierten aus (in der Regel Platz 1-10). Beim bpp PHOTO CONTEST werden die Bestplatzierten einer jeden Kategorie separat benannt.

6.2 Ehrung der Preisträger:innen
Der bund professioneller portraitfotografen - ehrt die Preisträger:innen unter Nennung ihres Namens und der Darstellung ihrer eingereichten Arbeiten. Ort und Datum werden hierzu entsprechend veröffentlicht.

6.3 Gutschein- oder Sachpreise
Die Erstplatzierten erhalten Gutschein- oder Sachpreise. Der Betrag und die Gewinnmodalitäten werden den Preisträger:innen des Wettbewerbs nach der Preisverleihung mitgeteilt. Gutscheine werden nicht in bar ausgezahlt. Die Sachpreise werden bei der Bekanntgabe den Gewinner:innen übergeben oder im Nachgang zugesandt.

Die im Rahmen der Wettbewerbs genannten Sachpreise sind nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o. ä. bestehen.

Insgesamt werden bei den Wettbewerben des bpp im Jahr 2025 Gutschein- und Sachpreise im Wert von über 20.000,- Euro ausgelobt.

6.4 Gewinnbenachrichtigung
Die Gewinner:innen der bpp Wettbewerbe werden per E-Mail, postalisch oder telefonisch benachrichtigt. Ist ein:e Preisträger:in innerhalb von 4 Wochen nicht zu erreichen oder gibt keine Rückmeldung, wird ihr / ihm die Prämierung entzogen und ein:e Nachrücker:in erhält die Platzierung. Im Falle einer nicht zustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist der bpp nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen.

7. Veröffentlichung, Urheber- und Nutzungsrechte

7.1 Die Teilnehmer:innen versichern durch ihre Teilnahme an dem Wettbewerb, dass sie alleinige Urheber:in der zum Wettbewerb eingereichten Arbeiten sind, dass sie über die Arbeiten und die daran bestehenden Nutzungsrechte frei verfügen dürfen und dass die Arbeiten frei sind von Rechten Dritter. Bei etwaigen Rechtsstreitigkeiten diesbezüglich stellen die Teilnehmer:innen den Veranstalter insoweit frei.

7.2 Die Teilnehmer:innen haben dafür einzustehen, dass abgebildete Personen oder die Inhaber:innen der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Urheber:innen von Bildern, aus denen die zum Wettbewerb eingereichten Arbeiten durch eine Bearbeitung oder Umgestaltung entstanden sind, die Einwilligung zur Veröffentlichung und Verwertung der Bilder - einschließlich der publizistischen Auswertung im Rahmen dieses Wettbewerbs - in nachweisbarer Form erteilt haben. Der bpp behält sich vor, Einwilligungserklärungen der fotografierten Personen zu Prüfungszwecken von den Teilnehmer:innen vorlegen zu lassen.

7.3 Die Teilnehmer:innen haften für sämtliche Schäden, die dem Veranstalter und / oder den veröffentlichenden Medien dadurch entstehen, dass die erforderlichen Einwilligungen dritter Personen nicht erteilt sind oder andere Rechte Dritter einer Nutzung der Arbeiten entgegenstehen. Die / der Einreicher:in stellt den Veranstalter und / oder die veröffentlichenden Medien von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadenersatzansprüchen, Rechtsverfolgungs-, Anwalts- und Gerichtskosten frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte gegenüber dem Veranstalter und / oder den veröffentlichenden Medien geltend machen. Er / sie unterstützt den Veranstalter und / oder die veröffentlichenden Medien für den Fall einer solchen Inanspruchnahme durch Dritte, insbesondere mit den für eine Verteidigung notwendigen Informationen.

7.4 Die Teilnehmer:innen übertragen dem bund professioneller portraitfotografen sowie den Sponsoren der Wettbewerbe das unwiderrufliche, unbeschränkte, unbefristete weltweite, vergütungsfreie, nicht-exklusive und übertragbare Recht, die übersandten Beiträge zu vervielfältigen, zu verbreiten, Ausschnitte herzustellen, sie zu bearbeiten (insbesondere hinsichtlich der Digitalisierung oder Verschlüsselung der Beiträge) oder – auch für andere Zwecke – zu verwenden.

8. Sonstiges

  • Datenschutz: Die erhobenen personenbezogenen Daten werden vom bpp zum Zwecke der Durchführung des Wettbewerbs genutzt (Art. 6 I 1b) DSGVO). Der bpp ist in diesem Zusammenhang berechtigt, die Daten der Gewinner:innen an Kooperationspartner zu übermitteln, um so die Durchführung, z.B. die Auslieferung des Gewinns, zu ermöglichen. Im Übrigen gelten unsere Datenschutzbestimmungen.

  • Sofern die Teilnehmer:innen im Rahmen des Wettbewerbs einen Newsletter o.ä. abonniert und / oder einen Account angelegt haben, gelten hinsichtlich der Nutzung ihrer Daten die im Zusammenhang mit der Newsletter- und / oder Account-Registrierung genannten Bedingungen, einschließlich unserer Datenschutzbestimmungen.

  • Der bpp behält sich vor, den Wettbewerb jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden oder zeitlich auszudehnen. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmer:innen stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den bpp zu.

  • Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Barauszahlungen sind nicht möglich.

  • Der bpp behält sich vor, Teilnehmer:innen aus wichtigem Grund vom Wettbewerb auszuschließen sowie Preise zurückzufordern, insbesondere wenn der berechtigte Verdacht oder Nachweis von Falschangaben, Manipulation, Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder sonstigen unerlaubten Handlungen vorliegt.